Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich (gültig ab 20.04.2025)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Speed-e GmbH, Fabrikstrasse 1, 4562 Biberist (nachfolgend Speed-e genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.speed-e.ch publiziert.

2. Angebot und Liefergebiet

Das Angebot von Speed-e richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die Angebote von Speed-e im Internet oder in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. im Internet oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Maßgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.

3. Kauf in der Verkaufsstelle

Ein Vertrag kommt in der Verkaufsstelle durch handschriftliche Unterschrift des Kaufvertrags oder Kassenbezahlung durch den Kunden und anschließende Akzeptanz von Speed-e zustande.

4. Kauf über das Internet

Bestellungen werden nur über den Online Shop auf der Internetseite www.Speed-e .ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden nicht bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung von Speed-e storniert.

Speed-e behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, wenn mehr als haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.

Ein Kaufvertrag kommt erste durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande. Bei einer Abholung der Waren nach einem Kauf über den Onlineshop kann der Kaufpreis auch in den Verkaufsstellen entrichtet werden.

Der Kunde hat sich mit einem individuellen Kundenkonto oder als Gast zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung hat er dafür neben seinem Benutzernamen (E-Mail), seinen amtlichen Vor- und Familiennamen, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, sein Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.

Das Online-Angebot von Speed-e richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) in Schweizer Franken. Nebenkosten wie Montage, Zusatzmaterial, Umbau arbeiten am Fahrzeug auf Kundenwunsch, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.s

Speed-e hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.Speed-e.ch publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die auf dem Onlineshop und in der Verkaufsstelle angegebenen Zahlungsmittel. Speed-e kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschließen. Speed-e behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Grundsätzlich gibt es keine Bezahlung auf Rechnung. In der Verkaufsstelle ist Bar-, Kreditkarten- oder Debitkarten- Zahlung möglich. 

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen.

7. Lieferbedingungen und Prüfungsobliegenheit

Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren, Lieferzeiten und Lieferbedingungen von Speed-e. Die Lieferzeit von E-Bikes beträgt in der Regel 5-10 Arbeitstage kann aber nach Auftragslage auch länger dauern.  

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und Speed-e gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Speed-e entsorgt werden.

Die von Speed-e genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch Speed-e nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 60 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.

Speed-e ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert zwei Wochen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Abholstelle. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat Speed-e das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware dem Kunden auf dessen Kosten zuzustellen. In beiden Fällen kann eine Umtriebs Entschädigung geltend gemacht werden.

8. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann Speed-e jedoch ein Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Kunde kann Speed-e innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht wird. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist in der gleichen Verkaufsstelle zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden, die Ware beschädigt und kein Kaufbeleg oder Rechnung vorhanden ist. Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen.

Bei folgenden Waren ist ein Umtausch von vornherein ausgeschlossen: Körperpflegeprodukte, Hygieneartikel, Verbrauchsmaterialien (Bremsbeläge, Ketten, Kassetten, Pneu, Reifen, Pedale, Rückspiegel, Griffe, Sattel, E-Bike Akkus etc.), Helme sowie Artikel, die Speed-e speziell im Auftrag des Kunden bestellt hat und E-Bikes die mehr als 20 Km gefahren wurden, offensichtliche Gebrauchspuren oder Kratzer aufweisen.

Speed-e muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von Speed-e. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer-, Montage-, anfallende Instandsetzung und Reinigungskosten zu tragen. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von Speed-e neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet. Differenzbeträge können in Form von Speed-e -Einkaufsgutscheinen erstattet werden.

9. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren

9.2 Garantieumfang

Speed-e räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Speed-e oder dem Hersteller. Entscheidet sich Speed-e für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschließlich durch Speed-e. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

– Allgemeine Verschleißteile

– Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln

– Einbrennschäden bei Displays

– Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden

– Übermäßige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen

– Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren

– Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler

– Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.

– Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

Gewährleistung und Händlergarantie bei Occasion E-Bikes und Fahrräder:
Die gesetzliche Gewährleistung wird bei gebrauchten E-Bikes ausgeschlossen. Der Verkäufer gibt dem Käufer jedoch eine freiwillige Garantie von 6 Monaten auf Akku und Motor ab Übergabe. Diese Garantie umfasst die Funktionsfähigkeit der genannten Komponenten im normalen Gebrauch.

10. Mietverträge – E-Bike-Vermietung

10.1 Haftung des Vermieters
Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten seinerseits zurückzuführen sind. Jegliche weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn – wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch den Mieter oder Dritte entstehen. Dies gilt auch für die Nutzung von Zubehör wie Akkus, Schlössern oder Helmen.

10.2 Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike sowie sämtliches Zubehör sorgfältig und gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Die Nutzung ist ausschliesslich zu privaten Zwecken erlaubt. Rennen, übermässige Belastungen oder unsachgemässe Fahrweise sind untersagt.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche durch unsachgemässen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Verstösse gegen die Verkehrsregeln verursachte Schäden.

Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts sowie für eventuell anfallende Nebenkosten (z. B. Selbstbehalte, Transportkosten, Gutachten). Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zur Verfügung zu stellen.

10.3 Altersvorgaben und Sicherheitsregeln
Das Mindestalter für die Miete beträgt 14 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Fahrzeug nur mit einem Führerausweis für Mofas nutzen.
Das Tragen eines Helms wird bei Fahrzeugen bis 25 km/h dringend empfohlen, bei über 25 km/h ist ein Helm gesetzlich vorgeschrieben.

10.4 Versicherung
Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrags, über eine ausreichende Versicherungsdeckung zu verfügen (z. B. Privathaftpflichtversicherung). Der Vermieter stellt keine Versicherung für den Mieter zur Verfügung. Die Versicherung und Risikoabsicherung obliegt ausschliesslich dem Mieter.

10.5 Mietdauer und Verlängerung
Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierten Konditionen. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

10.6 Zustand bei Übergabe und Rückgabe
Das Mietobjekt wird dem Mieter in betriebsbereitem und geprüftem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich bei Übergabe zu melden. Bei Rückgabe wird der Zustand protokolliert. Nicht gemeldete Schäden gelten als während der Mietdauer verursacht und liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.

11. Garantiebedingungen für E-Bikes

11.1 Regelmäßiger Service als Voraussetzung für Garantieansprüche
Ein regelmäßiger Service ist nicht nur für Ihre Sicherheit entscheidend, sondern auch Voraussetzung für Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Unsere Garantie gilt ausschliesslich für Fahrzeuge, die spätestens nach 1.000 km oder innerhalb des ersten Jahres (je nachdem, was zuerst eintritt) einer Kontrolle bzw. einem Service unterzogen wurden. Bitte planen Sie diesen Service rechtzeitig mit uns. Erfolgt der Service nicht jährlich, behalten wir uns das Recht vor, Garantieansprüche abzulehnen.

11.2 Garantiedauer und Ausschlüsse
Die Garantie auf das Fahrzeug beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum, ausgenommen Verschleissteile wie Kette, Riemen, Bremsbeläge, Reifen, etc.

11.3 Ausschluss bei falscher Nutzung oder Tiefentladung
Garantieansprüche bei Batterieschäden infolge von Tiefentladung oder Nichtbeachtung der Ladehinweise können nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladehinweise des Herstellers zu beachten und die Batterie regelmässig zu laden.

11.4 Übermäßige Belastung und deren Folgen
Übermässige Belastungen – z. B. durch hohes Fahrergewicht, häufiges Anfahren in hohen Gängen, Verwendung hoher Unterstützungsstufen in steilem Gelände, häufige Bergfahrten, Tuning oder häufiges Stop-and-Go-Fahren in hohen Gängen – können zu erhöhtem Verschleiss insbesondere an Kette oder Riemen führen und begründen keinen Garantieanspruch.

11.5 Kostenloser Erst-Check-up
Ein einmaliger Erst-Check-up ist im Kaufpreis inbegriffen und muss innerhalb von 50 km Fahrleistung oder spätestens 3 Monaten nach Kaufdatum (je nachdem, was zuerst eintritt) erfolgen. Dabei handelt es sich nicht um einen vollständigen Service, sondern um eine Sicherheits- und Einstellkontrolle.

Entsorgung elektrischer Geräte

Speed-e verpflichtet sich gemäß Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.

Datenschutz

Speed-e weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Personendaten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden. Der Kunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGB mit dieser Datennutzung einverstanden.

Quellenangaben für die verwendeten Bilder, Grafiken und Dokumente

Urheber:

  • Komenda AG, Haggenstrasse 44, CH-9014 St. Gallen, Schweiz
  • KTM Fahrrad GmbH, Harlochnerstraße 13, 5230 Mattighofen, Österreich
  • speed-e GmbH, Unterbiberiststrasse 33, 4562 Biberist, Schweiz
  • Crussis electrobikes S.R.O, PROLOGIS Parkhalle DC4B, Uzice 298, Uzice u Kralup nad Vitavou 277 45

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz von Speed-e Biberist.

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Änderungen an dieser Datenschutzerklärung können von Zeit zu Zeit erforderlich werden, beispielsweise wegen der Weiterentwicklung unseres digitalen Auftritts oder aufgrund gesetzlicher Änderungen. Speed-e behält sich daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung zu einem zukünftigen Datum zu ändern. Daher empfehlen wir, diese Datenschutzerklärung regelmäßig zu lesen.

Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 20 April 2025.